13. Februar 2018
Geschrieben von Hogan Lovells

Hogan Lovells berät Giesecke & Devrient zu verbindlichen internen Datenschutzvorschriften (BCR)

13. Februar 2018 – Unter Leitung ihres Münchener Partners Stefan Schuppert hat die internationale Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells den Münchener Technologiekonzern Giesecke & Devrient bei der Erstellung von verbindlichen internen Datenschutzregeln für Auftragsverarbeitung beraten. Mit diesen Datenschutzregeln schafft das auf Banknoten- und Passdruck spezialisierte Unternehmen einen global einheitlichen und den EU-Vorgaben entsprechenden Datenschutzstandard innerhalb des Unternehmens.

Hogan Lovells hat Giesecke & Devrient u. a. bei der Formulierung und Umsetzung der "Processor Binding Corporate Rules" beraten. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat diese Datenschutzvorschriften geprüft und festgestellt, dass sie den Anforderungen an ausreichende Datenschutzgarantien, insbesondere auch zur Übermittlung personenbezogener Daten in Nicht-EU-Länder, entsprechen. Der Präsident des BayLDA, Thomas Kranig, hat die Mitteilung über den Abschluss des Prüfungsverfahrens persönlich übergeben.

"Wir freuen uns, dass wir unseren langjährigen Mandanten bei diesem spannenden Projekt mit Rat und Tat zur Seiten stehen konnten", sagte Stefan Schuppert.

Hogan Lovells Team für Giesecke & Devrient

Dr. Stefan Schuppert (Partner, Gewerblicher Rechtsschutz, München)

Giesecke & Devrient Inhouse

Wolfgang Braun, Konzerndatenschutzbeauftragter
Adriane Essig, Legal Counsel Corporate Data Privacy

Demet Fidanci
Marketing & Business Development/PR Assistan
+49 211 13 68 373
demet.fidanci@hoganlovells.com


Über Hogan Lovells
Weitere Informationen finden Sie unter www.hoganlovells.com. Hogan Lovells ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten, die Mandanten weltweit in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts berät.

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