26. Juni 2018
Geschrieben von Hogan Lovells

Hogan Lovells berät die SV Hotel AG bei einem Hotelprojekt in Bremen

26. Juni 2018 – Unter Leitung ihres Frankfurter Partners Marc P. Werner hat die internationale Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells die internationale Hotelbetreiber-Gruppe SV Hotel AG bei der Umsetzung eines neuen Hotels der Marke Moxy in Bremen beraten.

Moxy ist die Lifestyle-Marke des Hotelkonzerns Marriott und wird von der SV Hotel AG als Franchisenehmer betrieben. Das projektierte 128-Zimmer-Haus entsteht im ehemaligen Bremer Hafenrevier, die Eröffnung ist für 2020 geplant.

Hogan Lovells berät die SV Hotel AG bei Verhandlung und Abschluss von Pacht- und Franchiseverträgen für sämtliche Hotels der verschiedenen Marriott Marken in Deutschland.

Hogan Lovells für die SV Hotel AG

Marc P. Werner (Partner, Immobilienwirtschaftsrecht/Hotel, Frankfurt);
Sabrina Handke (Counsel), Antonia Degen (Associate, Immobilienwirtschaftsrecht/Hotel, München).

Peter Herkenhoff
Corporate Communications Manager Germany
+49 211 1368 469
peter.herkenhoff@hoganlovells.com


Über Hogan Lovells
Weitere Informationen finden Sie unter www.hoganlovells.com. Hogan Lovells ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten, die Mandanten weltweit in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts berät.

"Hogan Lovells" oder die "Sozietät" ist eine internationale Anwaltssozietät, zu der Hogan Lovells International LLP und Hogan Lovells US LLP und ihnen nahestehende Gesellschaften gehören. Die Bezeichnung "Partner" beschreibt einen Partner oder ein Mitglied von Hogan Lovells International LLP, Hogan Lovells US LLP oder einer der ihnen nahestehenden Gesellschaften oder einen Mitarbeiter oder Berater mit entsprechender Stellung. Einzelne Personen, die als Partner bezeichnet werden, aber nicht Mitglieder von Hogan Lovells International LLP sind, verfügen nicht über eine Qualifikation, die der von Mitgliedern entspricht. Weitere Informationen über Hogan Lovells, die Partner und deren Qualifikationen finden Sie unter www.hoganlovells.com. Sofern Fallstudien dargestellt sind, garantieren die dort erzielten Ergebnisse nicht einen ähnlichen Ausgang für andere Mandanten

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