18. September 2018
Geschrieben von Hogan Lovells

EU Parlament macht Weg frei für Trilog zur Urheberrechtsreform

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Europäische Parlament in Straßburg hat letzte Woche im zweiten Anlauf endlich den Weg frei gemacht für die seit langem diskutierte Urheberrechtsreform. Jeweils mit knappen Mehrheiten wurde über die einzelnen Erwägungsgründe und Artikel der neuen Urheberrechtsrichtlinie ((COM)2016 593) abgestimmt. Der nun verabschiedete Richtlinientext umfasst sowohl ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage (Art. 11 RL-Entwurf) als auch eine Haftungsverschärfung für bestimmte Online Service Provider (Art. 13 RL-Entwurf).

Dr. Nils Rauer, Partner bei Hogan Lovells in Frankfurt und Experte für Urheberrecht, teilt dazu mit:

"Der Entwurf birgt an verschiedenen Stellen "politischen Sprengstoff". Dementsprechend emotional waren und sind die Debatten. Die widerstreitenden Positionen wurden bis zuletzt erbittert vertreten. Es geht unter anderem um das Für und Wider sogenannter Upload-Filter. Die einen sehen in diesen Filtern das Ende des freiheitlichen Internets, die anderen die einzige Chance, rechtswidrige Inhalte aus dem Netz zu entfernen. Auch die Frage, ob ein neues Leistungsschutzrecht Presseverlagen überhaupt etwas bringt, ist heillos umstritten. Auf nationaler Ebene sind solche Rechte in Spanien wie auch Deutschland faktisch gescheitert. Dies sind nur zwei von einer Vielzahl von Themen, die mit der neuen Urheberrechtsrichtlinie "abgearbeitet" werden sollen. Das Projekt der Urheberrechtsreform wird darum zu Recht als eines der heißesten Eisen bei der Verwirklichung eines digitalen Binnenmarktes angesehen. Die intensiven Diskussionen werden daher im Trilog zwischen den drei Institutionen Parlament, Rat und Kommission sicherlich weitergehen."

Erfahren Sie mehr zu diesem Thema auch im Hogan Lovells Blog und dem Hogan Lovells YouTube Kanal.

Demet Fidanci
Marketing & Business Development/PR Assistan
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