AGB (en)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der LegalCareers GmbH

 

Präambel

Die LegalCareers GmbH mit Sitz in Köln (nachfolgend: LegalCareers) betreibt u.a. auf den Internet-Webseiten www.legalcareers.de, www.anwalt-karriere.de, www.anwalt-karriere.com, www.jobs-fuer-juristen.de, www.jobs-fuer-juristen.com, www.jobs-jura.de, www.jobs-jura.com, www.juristische-jobs.de, www.juristische-jobs.com, www.juristischerstellenmarkt.de und www.juristischerstellenmarkt.com ein Karriereportal für den gesamten Rechtsmarkt (nachfolgend auch "Internetportal"). LegalCareers erbringt in diesem Zusammenhang Dienstleistungen gegenüber Auftraggebern, wie unter anderem die Möglichkeit für Arbeitgeber zur Schaltung von Stelleninseraten. Die Auftraggeber sind Unternehmer und treten ausschließlich in dieser Eigenschaft mit LegalCareers in Kontakt. Für die Nutzung des Internetportals und den hiermit im Zusammenhang stehenden Abschlüssen von Verträgen zwischen LegalCareers als Auftragnehmerin und Auftraggebern gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB)


§ 1
Geltungsbereich

Die AGB gelten für alle Verträge der LegalCareers GmbH und ihrem jeweiligen Auftraggeber. Die AGB gelten ausschließlich. LegalCareers widerspricht bereits jetzt entgegenstehenden oder von ihren AGB abweichenden Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers. Diese können nur dann Vertragsbestandteil werden, wenn LegalCareers hierzu schriftlich ihre Zustimmung erklärt hat.


§ 2
Inhalt des geschäftlichen Angebots

(1)

LegalCareers stellt seinen Auftraggebern über das Internetportal, verfügbar unter den in der Präambel genannten Internet-Webseiten, Dienstleistungen rund um die Karriere im juristischen Markt zur Verfügung.

Hierzu gehören insbesondere, aber nicht abschließend, die nachstehend aufgezählten Leistungen:
 

(a) Die Einstellung von Anzeigen, die Stelleninserate oder Aus- und Fortbildungsveranstaltungen ("Veranstaltungen") zum Gegenstand haben;
(b) Die Einstellung von Arbeitgeberporträts für private und öffentliche Unternehmen sowie Kanzleien;
(c) Die Erstellung und/oder Darstellung von Anzeigen oder Bannern eines Stellenanbieters, Veranstalters oder eines Werbetreibenden auf den in der Präambel genannten Internet-Webseiten;
(d) Den Zugriff auf Kurzprofile von Nutzern des Internetportals für von LegalCareers sorgfältig ausgewählte Personalagenturen.
 
(2)
Zusätzlich bietet LegalCareers Dienstleistungen an, wie die Einstellung von Profilen, Logos, Text- und Logolinks und Zusatzoptionen (z.B. "Stellenangebote der Woche").
 
 

§ 3
Vertragsschluss

Ein Vertragsabschluss erfolgt, wenn LegalCareers diesen ausdrücklich schriftlich oder durch eine E-Mail gegenüber dem Auftraggeber bestätigt oder ein Auftrag von LegalCareers ausgeführt wird.


§ 4
Pflichten des Auftraggebers

(1)

Der Auftraggeber garantiert LegalCareers, in seinen Anzeigen nur den Tatsachen entsprechende Angaben zu veröffentlichen und die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes einzuhalten.

 

(2)

LegalCareers behält sich vor, vom Auftraggeber erteilte Aufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht auszuführen. Ein solches Recht besteht insbesondere dann, wenn der Inhalt des Auftrages gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, missbräuchlich ist oder gegen die guten Sitten verstößt bzw. die Veröffentlichung für LegalCareers aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.

 

(3)

LegalCareers behält sich das Recht vor, bereits im Internet veröffentlichte Elemente, dies gilt insbesondere aber nicht abschließend für Stelleninserate und/oder Fort- und Ausbildungsinserate wieder von der Internetplattform zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen bzw. die Veröffentlichung für LegalCareers aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Das Gleiche gilt, soweit in Auftrag des Auftraggebers Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit im Sinne des vorstehenden Satzes unzulässigen Inhalten führen. LegalCareers hat das Recht solche Inhalte, ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers entsteht hierdurch nicht.

 

(4)

Der Auftraggeber stellt LegalCareers auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße, die vom Auftraggeber zu vertreten sind gegen LegalCareers geltend machen. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

 

(5)

Eine Kontaktaufnahme mit Stellensuchenden per E-Mail ist insoweit unzulässig, wie zweifelhafte Inhalte versendet werden, ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt oder LegalCareers eine Duldung des Vorgehens aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Die Nutzung der Datenbank von LegalCareers zu einem anderen Zweck als zum Zweck der Anbahnung eines konkreten Dienst - oder Arbeitsverhältnissen in Bezug auf tatsächlich verfügbare freie Stellen, die Einstellung von Inseraten für den Bereich der Fort- und Ausbildungsinserate, im Bereich der Arbeitgeberporträts oder innerhalb des sonstigen inhaltlichen Rahmens der Internetplattform ist unzulässig. Das Setzen von Hyperlinks oder die Nutzung der Datenbank anders als durch die von LegalCareers zur Verfügung gestellten Funktionalitäten ist unzulässig und berechtigt LegalCareers zur sofortigen Sperrung des Zugriffs. Der Auftraggeber sichert zu, alle Bestimmungen des Daten - und Persönlichkeitsschutzrechts einzuhalten. LegalCareers ist im Falle von vertragswidrigem, datenschutz- oder persönlichkeitsrechtswidrigen Umgang eines Auftraggebers berechtigt, die Leistungserbringung durch Sperrung des Zugriffs einzustellen und diese Inhalte ohne vorherige Abmahnung aus dem Angebot zu entfernen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers entsteht hierdurch nicht.

 

§ 5
Einstellung von Anzeigen

(1)

LegalCareers veröffentlicht im Namen des Auftraggebers Stellenanzeigen, Anzeigen über Veranstaltungen, Arbeitgeberporträts, Arbeitgeberneuigkeiten, Newsletter, Logopräsenzen und Werbebanner (nachfolgend: "Anzeigen") im Internet auf den in der Präambel genannten Internet-Webseiten. Grundsätzlich kann nur eine Position pro Stellenanzeige durch den Auftraggeber geschaltet werden, es sei denn LegalCareers und der Auftraggeber haben eine hiervon abweichende vertragliche Vereinbarung getroffen.

 

(2)

LegalCareers wird die beauftragte Bannerwerbung im Rahmen des vertraglich Vereinbarten auf der Internetplattform platzieren, wobei LegalCareers insoweit nach billigem Ermessen entscheiden kann. Dabei wird LegalCareers die Interessen des Auftraggebers berücksichtigen, wobei ihrerseits das Recht besteht, eine Platzierung abzulehnen oder jederzeit zu beenden.

 

(3)

Sofern Anzeigen eine selbständige Tätigkeit oder freie Mitarbeit zum Gegenstand haben, sind diese vom Auftraggeber als solche eindeutig zu benennen.

 

§ 5.1
Inhalt und Rechte an Anzeigen

(1)

Der Auftraggeber trägt für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen allein die Verantwortung. LegalCareers ist nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, LegalCareers von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen sie erwächst. Die aktive direkte Verlinkung zu externen Karriereseiten, Stellenanzeigen und den hiermit vergleichbaren Seiten ist nur nach gesonderter und vorheriger vertraglicher Vereinbarung zulässig.

 

(2)

Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.

 

(3)

LegalCareers erwirbt an allen von ihr erstellten und veröffentlichten Anzeigen die alleinigen Urheberrechte und/oder anderen Leistungsschutzrechte. Mit der Zahlung des Entgeltes durch den Auftraggeber, ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, keine Abtretung von Urheberrechten und/oder anderen Leistungsschutzrechten an den Auftraggeber oder den für ihn tätigen Dritten verbunden. Sofern die von LegalCareers veröffentlichte Anzeige durch den Auftraggeber selbst bzw. einem für ihn tätigen Dritten- einschließlich des HTML-Quelltextes - erstellt wurde, räumt der Auftraggeber LegalCareers das ausschließliche Nutzungsrecht ein, die Anzeige in Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Anzeige stehen; Abs. 2 S.2 gilt hierbei entsprechend. Insbesondere wird LegalCareers hierdurch berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im Rahmen der Veröffentlichung im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

§ 5.2
Beginn der Veröffentlichung

Der Beginn der Veröffentlichung erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach Abschluss des jeweiligen Anzeigenvertrages. Der Auftraggeber hat die Verpflichtung, die für eine Anzeigenschaltung erforderlichen Mittel vollständig an LegalCareers zu übermitteln. Verzögerungen, die infolge des Inhalts des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Anzeigentextes entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, hat LegalCareers nicht zu vertreten.


§ 5.3
Veröffentlichung und Linking

(1)

Das Entgelt entrichtet der Auftraggeber für die Veröffentlichung der Anzeige auf der Internetseite von LegalCareers auf den in der Präambel genannten Internet-Webseiten. Auf die Veröffentlichung nach Satz 1 hat daher der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit einen Anspruch.

 

(2)

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die auf den in der Präambel genannten Internet-Webseiten veröffentlichten Anzeigen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. LegalCareers bemüht sich insoweit, im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen ein Kopieren, ein Linking und/oder ein Framing im vorgenannten Sinne zu verhindern. Hierzu erteilt der Auftraggeber LegalCareers bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Linking und/oder Framing kommen, so kann der Auftraggeber daraus gegen LegalCareers keinerlei Ansprüche herleiten.

 

§ 5.4
Archivierung

Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Anzeigenerstellung werden von LegalCareers nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückgesendet. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet zwei Monate nach Beendigung des Anzeigenvertrages. Es besteht keine Verpflichtung von LegalCareers, nach Beendigung des Anzeigenvertrages die geschaltete Anzeige aufzubewahren.


§ 5.5
Selbsterstellung von Stellenanzeigen

Soweit der Auftraggeber seine Stellenanzeigen im Rahmen der Nutzung der Produkte von LegalCareers selbst erstellt, ist diese verpflichtet, dem Auftraggeber einen Zugangscode (Benutzerkennung und Passwort) für die Nutzung des jeweiligen Bereiches innerhalb der Internetplattform zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber kann damit seine Stellenanzeige selbst erstellen. Stellenanzeigen sind grundsätzlich als Fließtext, der bezüglich der Darstellung mit HTML-Befehlen bearbeitet werden kann, zu schalten. Tabellen, Farben, Bilder, sonstige graphische Darstellungen und aktive Links zu externen Seiten und Bewerberformularen sind nur nach gesonderter vertraglicher Vereinbarung zulässig. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass Benutzerkennung und Passwort nur von autorisierten Personen benutzt wird.


§ 5.6
Veranstaltungsanzeigen

LegalCareers bietet Auftraggebern auch die Möglichkeit, Anzeigen über berufsbezogene Veranstaltungen in der Rubrik „Veranstaltungen“ auf den in der Präambel genannten Internet-Webseiten zu veröffentlichen. LegalCareers behält sich vor, entsprechend § 4 der AGB eine Veröffentlichung jederzeit abzulehnen. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich in einem von LegalCareers vorgegebenen Standardlayout und beinhaltet auf Wunsch die Veröffentlichung eines Logos des Auftraggebers. Die Verlinkung auf externe Seiten ist nur nach gesonderter vertraglicher Vereinbarung zulässig. Der Auftraggeber stellt LegalCareers sein Angebot mit Bezeichnung und Beschreibung in einem gebräuchlichen Textformat zur Verfügung bzw. erstellt seine Anzeige selbst unmittelbar und stellt diese über die Internetplattform ein.


§ 6
Urheberrecht

(1)

Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der von LegalCareers verwendeten Software auf den Auftraggeber. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten von LegalCareers verbleiben uneingeschränkt bei ihr. Sämtliche von LegalCareers veröffentlichten Leistungsergebnisse und Informationen unterliegen dem eigenen Urheberrecht mit Ausnahme derjenigen von LegalCareers veröffentlichten Leistungsergebnissen und Informationen, die vom Auftraggeber oder einem Dritten erstellt wurden, und unverändert zur Veröffentlichung im Internet übernommen wurden.

 

(2)

Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber -, Leistungsschutz und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.

 

§ 7
Entgelte, Zahlung und Verzug

(1)

(1)Der Auftraggeber zahlt an LegalCareers für seine Aufträge vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede die sich aus der im Internet online auf den in der Präambel genannten Internet-Webseiten abrufbaren Preisliste ergebende Vergütung. Die sich aus der Preisliste ergebende Vergütung beinhaltet die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt des Zugangs des Antrags des Auftraggebers von LegalCareers im Internet veröffentlicht wird.

 

(2)

LegalCareers bietet seinen Auftraggebern mehrere Zahlungsmethoden an. Ein Auftraggeber kann per Lastschriftverfahren oder per Rechnung zahlen. LegalCareers stellt die Rechnung gegenüber dem Auftraggeber und übersendet diese bei der gewählten Zahlungsmodalität „Lastschriftverfahren“ nach Einstellung der Anzeige. Für „Rechnungskunden“ erstellt und übersendet LegalCareers die Rechnungen auf monatlicher Basis zum Ende des jeweiligen Monats, in dem die Anzeige/Anzeigen eingestellt wurde/wurden. Die von LegalCareers gegenüber „Rechnungskunden“ gestellten Rechnungen sind ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zahlbar, im Übrigen besteht eine sofortige Fälligkeit mit dem Erhalt der Rechnungen.

 

(3)

Ab Verzugs- oder Stundungseintritt werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zzgl. der gesetzlichen MwSt. in Rechnung gestellt.

 

(4)

Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber ausschließlich berechtigt, wenn und soweit der geltend gemachte Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt worden ist.

 

(5)

Gerät der Auftraggeber mit der Rechnungsbegleichung in Verzug, ist LegalCareers berechtigt, die vertragliche Verpflichtung zur Ausführung von Aufträgen und die Zurverfügungstellung jedweder Services bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einstweilig einzustellen. Die Veröffentlichungszeit von Anzeigen verlängert sich dadurch nicht.

 

§ 8
Beendigung des Vertrages

(1)

Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

 

(2)

LegalCareers behält sich eine außerordentliche Kündigung für den Fall vor, dass der Auftraggeber seine Vertragspflichten erheblich verletzt oder Insolvenz anmeldet.

 

§ 9
Geheimhaltung und Datenschutz

(1)

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt nicht, soweit und solange diese Informationen allgemein zugänglich sind oder geworden sind oder dem Empfänger durch einen hierzu berechtigten Dritten ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung mitgeteilt worden sind, oder dem Vertragspartner bereits vor dem Empfangsdatum nachweislich bekannt waren. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus. Als Dritte gelten nicht die mit dem jeweiligen Partner in Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen, sowie Personen und Unternehmen, die zwecks Vertragserfüllung vom Partner beauftragt werden, soweit sie in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet wurden bzw. werden.

 

(2)

Erkennt einer der Vertragspartner, dass eine geheimhaltungsbedürftige Information in den Besitz eines Dritten gelangt oder eine geheim zuhaltende Unterlage verloren gegangen ist, so wird er den anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich unterrichten.

 

(3)

Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass LegalCareers seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und im Einklang mit den Datenschutz-Richtlinien maschinell verarbeitet.

 

§ 10
Gewährleistung

(1)

LegalCareers ermöglicht dem Auftraggeber nur den Zugriff auf ihre Dienste. Sie übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der in ihren Diensten von den Stellensuchenden angegebenen Daten im Rahmen der Registrierung.

 

(2)

LegalCareers gewährleistet nur eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Verfügbarkeit der Daten. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen und es möglich ist, dass die Daten und Dienste ohne das Verschulden von LegalCareers nicht jederzeit verfügbar sind. Ein Vertretenmüssen von LegalCareers scheidet insbesondere in den Fällen aus, in denen die Dienste von LegalCareers nicht verfügbar sind, wenn eine nicht geeigneten Darstellungssoftware- und/oder -hardware (z.B. Browser) verwendet oder das Kommunikationsnetz anderer Betreiber gestört ist oder Rechnerausfälle bei einem Internet-Access-Provider oder bei einem Online-Dienst eingetreten sind oder unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste bestehen oder es zu einem Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert, kommt.

 

(3)

Im Fall einer Anzeigenschaltung hat der Auftraggeber in den in Abs. 2 bezeichneten Fällen gegen LegalCareers jedoch einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls.

 

(4)

Bei einer von LegalCareers zu vertretenden mangelhaften Wiedergabe der Stellenanzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Ist LegalCareers hierzu nicht bereit oder in der Lage, verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die LegalCareers zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Schaltung einer Ersatzanzeige fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen.

 

§ 11
Links

Die in der Präambel genannten Internet-Webseiten enthalten Links zu anderen Internet-Webseiten. Für den Inhalt dieser anderen Internet-Webseiten oder die Gewährung des Datenschutzes trägt LegalCareers keine Verantwortung. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde.


§ 12
Haftung

(1)

Eine Haftung von LegalCareers sowie ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen unerlaubter Handlung und Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Zusicherung der Abwesenheit eines Mangels oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

 

(2)

Soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder die Zusicherung von Mängelfreiheit vorliegt, ist der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

(3)

LegalCareers haftet unbeschränkt nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

 

(4)

LegalCareers übernimmt keine Verantwortung dafür, dass tatsächlich ein Kontakt mit einem Stellensuchenden zustande kommt oder für eine Mindestzahl oder Mindestqualität von Bewerbungen, sowie für Investitionen, die vom Auftraggeber im Zuge dieses Angebots bzw. Vertragsschlusses getätigt wurden. LegalCareers haftet nicht für die Richtigkeit der durch LegalCareers nach Weisung von Stellenanbietern und Bewerbern veröffentlichten Daten, sowie der in diesen Daten enthaltenden Sachaussagen.

 

§ 13
Schlußbestimmungen

(1)

Erfüllungsort ist Köln.

 

(2)

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Amtsgericht Köln bzw. Landgericht Köln ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.

 

(3)

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser Regelung.

 

(4)

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze.

 

(5)

Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

 



Stand: 10. Januar 2012