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Aktuelles Verkehrsrecht 2010


Detailbeschreibung

 

Seminarprofil:

Das Seminar umfasst 10 Std. nach § 15 FAO und richtet sich an alle Rechtsanwälte/innen, die verkehrsrechtliche Mandate bearbeiten, sowie an Fachanwälte/innen für Verkehrsrecht und vermittelt Ihnen den aktuellen Rechtsstand.
Es ist die "All in One"-Lösung: Einen Tag am Wochenende "richtig investieren" und die gesamte Fortbildung pro Jahr (Pflicht sind nach § 15 FAO mindestens 10 Std.) ist erledigt.
Die Teilnehmenden erhalten ein Skript und ggf. Arbeitshilfen, Schriftsatzmuster, etc. für Ihre Unterlagen.
Hinweis:
Das Seminar ist blockweise buchbar. Es besteht die Möglichkeit, die Termine zwischen Frühjahr und Winter aufzuteilen, sodass Sie an einem Termin nur 4 bzw. 6 Stunden besuchen. Die Seminare bauen aufeinander auf und ergänzen sich zu insgesamt 10 Stunden Fortbildung nach § 15 FAO.

Seminarinhalte:

1. Verkehrszivilrecht (Block 1)
Aktuelle Rechtsprechung 2009/2010. BGH und Obergerichte zu Gewährleistung, Kauf, Werkstatt, Reparatur, Werkvertrag, Garantie, AGB-Recht und Klausel-Rechtsprechung. Aktuelles zu Schadensersatz nach Verkehrsunfall.
2. OWiG-Recht
Aktuelle Rechtsprechung, BKatVO, Änderungen Entwicklung 2009/2010 auch Auswirkungen der "Video"-Entscheidung des BVerfG, § 100 h StPO, erste Erfahrungen, Urteile, Untergerichte, Rechtsbeschwerden Entscheidungen der OLG, etc.
3. Verwaltungsrecht
Inhalt und Auswirkungen der 3. EU Führerschein Richtlinie, Rechtsprechung Bundesverwaltungsgericht zu Verkehrszeichen.
4. Verkehrszivilrecht (Block 2)
Aktuelle Rspr. zu Haftung beim Verkehrsunfall, Quoten, VVG 08 neuere Rechtsprechung, Regress, Verkehrssicherungspflichten.
5. Verkehrsstrafrecht
Aktuelle Entwicklungen zu § 142, § 315 c und § 316 StGB, Neuer Urteile und Rechtsprechung auch zu § 315 b StGB.
6. Verfahrensrecht (StPO, OwiG)
Rechtsprechung zu Verfahrensrecht StPO, Umgang mit § 81 a StPO, Sonstiges.
Die Seminargebühr beinhaltet Seminarunterlagen, Kaffeepausen.
(Tagesseminar: inkl. Mittagessen)

Teilnahmebescheinigung
Eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO beantragen Sie bei der Anmeldung bitte mit. Sie erhalten diese zugeschickt, sofern Sie Ihre Anwesenheit auf den Unterschriftslisten (morgens, mittags, abends) bestätigt haben.

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