15. April 2015
Geschrieben von CMS Hasche Sigle

CMS Hasche Sigle erstreitet erneut ein Grundsatzurteil für die Buchbranche vor dem OLG Hamburg

PRESSEMITTEILUNG:

CMS Hasche Sigle erstreitet erneut ein Grundsatzurteil für die Buchbranche vor dem OLG Hamburg

Berlin – CMS Hasche Sigle hat für einen führendes Online-Händler vor dem OLG Hamburg ein Grundsatzurteil erstritten, wonach der Weiterverkauf von "gebrauchten" E-Books und Hörbüchern ohne die Zustimmung des Rechteinhabers unzulässig ist. Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der sog. Erschöpfungsgrundsatz im Urheberrecht auf den Vertrieb urheberrechtlich geschützter Werke im Internet nicht anwendbar ist.

Den Prozess des Online-Buchhändlers hatte federführend Dr. Ole Jani, Partner und Experte für Urheber- und Medienrecht von Anfang an geführt. Zuvor hatte CMS in zwei Parallelverfahren bereits vor dem OLG Stuttgart (Urteil vom 3.11.2011, Az. 2 U 49/11) und dem OLG Hamm Erfolg (Urteil vom 15.05.2014, Az. 22 U 60/13). Auch diese Klagen der Verbraucherzentrale haben die Gerichte abgewiesen. Diese einheitliche Rechtsprechung zur Reichweite des Erschöpfungsgrundsatzes ist nicht nur für die Buchbranche, sondern für die gesamte Medienwirtschaft wichtig und wegweisend.

Das Musterverfahren vor dem OLG Hamburg, das vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. unterstützt wird, betraf Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Händlers, durch die den Kunden unter anderem untersagt wird, die von ihnen heruntergeladenen Dateien weiterzuverkaufen. Hiergegen hat die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) geklagt.

Das Hanseatische OLG hat die Berufung der Verbraucherzentrale gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg mangels Erfolgsaussicht abgewiesen (Beschluss vom 24.3.2015, Az. 10 U 5/11). Die Richter haben das erstinstanzliche Urteil des LG Hamburg damit bestätigt und sich damit ebenfalls der Position der Rechteinhaber und Anbieter von digitalen Büchern angeschlossen. Digitale Bücher können ohne Abnutzung beliebig oft kopiert und online verschickt werden. Das Urteil schiebt der damit drohenden Zerstörung des Primärmarktes für E-Books und Hörbücher einen Riegel vor.



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