24. April 2015
Geschrieben von Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB

Noerr Outsourcing Day – Automation/Intelligente Systeme fordern Outsourcing-Branche heraus

München, 23. April 2015.

 

Das Zukunftsthema Industrie 4.0 stellt auch die Outsourcing-Branche vor neue Herausforderungen. Der IT-Rechtler Prof. Dr. Peter Bräutigam sieht einen starken Trend, mittels Robotik/Automation bislang von Menschen ausgeführte Tätigkeiten durch neue Technologien zu ersetzen. Über die damit verbundenen Konsequenzen für die Branche diskutierten rund 100 Experten aus dem In- und Ausland auf dem diesjährigen Outsourcing Day der Wirtschaftskanzlei Noerr.

 

Business Process Provider setzen bereits heute bei der Auslagerung von typischen Backoffice-Tätigkeiten häufig auf automatisierte und IT-gesteuerte Prozesse. „Durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz und Automation steht das gesamte Outsourcing vor einer Revolution", sagte Noerr-Partner Bräutigam. Die intelligente Fabrik werde durch die Vernetzung der Produktionsprozesse Realität. Damit veränderten sich auch die Rolle der IT sowie des IT-Outsourcings massiv.

 

„Auch rechtlich betreten wir absolutes Neuland“, betonte Bräutigam. Die Lernfähigkeit von intelligenten Systemen und die damit verbundene Unberechenbarkeit für den Kunden könne fundamentale zivilrechtliche Konzepte ebenso an ihre Grenzen führen wie neue haftungsrechtliche Fragen aufwerfen. So ergebe sich die Problematik, ob von intelligenten Systemen getroffene Entscheidungen überhaupt noch eine Willenserklärung des Nutzers darstellten. Hinzu kommt nach Bräutigam die Frage, ob der Kunde für eine Entscheidung einer intelligenten Software verantwortlich sei oder ob dafür der Programmierer geradestehen müsse.

 

Schließlich führten schon Fehleinschätzungen aufgrund von Big-Data-Analysen im Schadensfall zu neuen haftungsrechtlichen Fragen. „Ist erlerntes Verhalten von intelligenten Produkten für den Nutzer nicht vorhersehbar, ist ihm kein Verschulden vorwerfbar – er haftet prima vista nicht“, sagte Bräutigam. Denkbar wäre, dass der Gesetzgeber eine sogenannte Gefährdungshaftung ähnlich wie im Verkehrsrecht statuiere, der Nutzer also unabhängig vom Verschulden, aber mit Haftungsobergrenzen für Schäden beim Einsatz hafte.

 

 

Weitere Themen des Noerr Outsourcing Day waren u.a. Outsourcing-Trends im Bankensektor, das Next Generation Outsourcing aus Sicht von IT-, Arbeits- und Steuerrecht, IT-Security und Cloud Computing.

 

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