13. Februar 2016
Geschrieben von Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB

Regulierung mit Augenmaß und einheitlicher europäischer Rechtsrahmen als Treiber der Industrie 4.0

Berlin, 11. Februar 2016.


Daten gelten als Rohstoff des 21. Jahrhunderts – sollten sie deshalb rechtlich unter Eigentumsschutz stehen? Für Prof. Dr. Peter Bräutigam, Experte für  IT-Recht und Partner der Wirtschaftskanzlei Noerr, ist das vorerst keine Option: „Neue digitale Innovationen, Anwendungen und Geschäftsmodelle leben von frei verfügbaren und nutzbaren Daten. Voreilige Regelungen von Eigentumsrechten an Daten sind kontraproduktiv“, sagte er am Donnerstag auf der Konferenz „Industrie 4.0: Digitale Wirtschaft – analoges Recht?“ in Berlin. Eingeladen hatten der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und Noerr. Wichtiger sei ohnehin etwas anderes: „Unterschiedliche nationale Regulierungen bremsen die Industrie 4.0 aus. Ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen – betreffend insbesondere Haftung, Datenschutz und Cloud Computing – wäre ein echter Innovationsturbo“, erläuterte Bräutigam.


Auch eine Umfrage von BDI und Noerr unter Rechtsabteilungen deutscher Unternehmen sowie ein Gutachten von Noerr im Auftrag des BDI ergaben: Eine Harmonisierung bestehender nationaler Regulierungen in Europa entscheidet im weltweiten Wettbewerb über den Erfolg der deutschen Unternehmen auf dem Zukunftsfeld Industrie 4.0. In einem Grußwort an die Teilnehmer der Konferenz berichtete Günther Oettinger, EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, über die geplante europäische Digitalstrategie – „Digitising European Industry“ – zu der die Studie ein wichtiger Input sei und die Arbeit bereichere.


BDI-Präsident Ulrich Grillo unterstützt das Anliegen eines einheitlichen europäischen Rechtsrahmens auf der Konferenz: „Unsere Rechtsordnung braucht ein Digitalisierungs-Update. Es braucht aber weniger Regulierung, dafür mehr Harmonisierung nationaler Gesetze.“ Zu Gast auf der Konferenz im Haus der Deutschen Wirtschaft waren auch der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, sowie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff.


Download „Industrie 4.0 - Rechtliche Herausforderungen der Digitalisierung


(Zusammenfassung von Umfrage und Rechtsgutachten)


Das ausführliche Rechtsgutachten erhalten Sie hier.

 

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