17. Februar 2016
Geschrieben von Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB

Erfolg mit Noerr – Bundesgerichtshof bestätigt Vorauszahlungspraxis bei Buchung von Flugreisen


Die Wirtschaftskanzlei Noerr hat die Condor Flugdienst GmbH erfolgreich im Streit um die Praxis beim Kauf von Flugtickets vertreten. In letzter Instanz entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH), dass Luftverkehrsgesellschaften berechtigt sind, den Flugpreis unmittelbar bei Abschluss eines Luftbeförderungsvertrages zu verlangen – unabhängig von Höhe des Flugpreises oder dem zeitlichen Abstand zwischen Buchung und Flugantritt (X ZR 98/14).


In der Revision bestätigte der BGH ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt aus 2014 (16 U 15/14). Schon damals setzte Condor auf die Beratung durch Noerr und den Brüsseler Partner Dr. Dominik Wendel. Wendel stimmte sich auch regelmäßig mit Dr. Siegfried Mennemeyer ab, der als zugelassener Rechtsanwalt beim BGH das Verfahren in der Revision prozessual betreute. Der BGH hat gestern die in der Luftfahrt übliche Buchungspraxis in insgesamt drei Revisionsverfahren geprüft und bestätigt. Dagegen geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW.


„Die Urteile des BGH geben den betroffenen Unternehmen die für Massengeschäfte notwendige Planungssicherheit“, betont Dominik Wendel. „Die Vorauszahlung entspricht internationalen Standards und liegt nach Ansicht des BGH deshalb auch im Allgemeininteresse wirtschaftlicher Tätigkeit im Linienverkehr.“


Berater Condor Flugdienst GmbH: Noerr LLP


Dr. Dominik Wendel (Brüssel)


Vertretung BGH: Dr. Siegfried Mennemeyer (Mennemeyer & Rädler GBR)


Inhouse Condor: Silke Schober (Leiterin Recht), Daniel Makiol

 

Noerr ist eine der führenden europäischen Wirtschaftskanzleien mit über 500 Professionals in Deutschland, Europa und den USA. Mit Lösungen für komplexe und anspruchsvolle rechtliche Fragestellungen schafft Noerr einen echten Mehrwert für Mandanten. Das Besondere an Noerr ist die Verbindung einer breiten fachlichen Exzellenz mit innovativem Denken, internationaler Erfahrung und Industrieexpertise. Zusammen mit den Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern entwickeln die Anwälte der Kanzlei zudem nachhaltige und wertschaffende Lösungen für Finanzierung und Management.

 

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Matthias Schulte
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