14. Februar 2017
Geschrieben von HEUKING

Heuking Kühn Lüer Wojtek gewinnt jahrelangen Rechtsstreit um Unternehmenskauf

Durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Januar 2017 (Az.: VIII ZR 33/16) ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21. Januar 2016 (15 U 181/12) rechtskräftig geworden. Mit dem Urteil wurde die Schadensersatzklage der deu B.u.S. Verkehrsbetriebe für Personenbeförderung AG als Käuferin eines Unternehmens abgewiesen. Heuking Kühn Lüer Wojtek hatte den Verkäufer Gerhard Nau gegen die Käuferin erfolgreich vertreten. Damit fand nach 13 Jahren ein Streit sein Ende, der allein in erster Instanz beim Landgericht Marburg acht Jahre gedauert hatte.

 

Das von einem Team um Dr. Frank Mitzkus seit 2012 in zweiter Instanz betreute Verfahren offenbarte eine gravierende Unsicherheit ordentlicher Gerichte im Umgang mit Unternehmenskaufverträgen. Deu B.u.S. hatte 2001 von dem Verkäufer Gerhard Nau, der sich altersbedingt zur Ruhe setzen wollte, ein mittelständisches Omnibusverkehrsunternehmen gekauft. Vereinbart wurde ein umfänglicher Garantiekatalog mit einer Haftungsbegrenzung. Als diese Begrenzung erreicht war, klagte die deu B.u.S. zusätzlich Ansprüche aus vorvertraglichem Verschulden (cic) wegen falscher Gewinnangaben ein. Nach Einholung dreier unterschiedlicher Verkehrswertgutachten verurteilte das Landgericht Marburg den Verkäufer im Sommer 2012 zu Schadensersatz einschließlich Zinsen in Höhe von knapp zwei Millionen Euro.

 

Die dagegen gerichtete Berufung des Verkäufers war nach mehreren Verhandlungen am Oberlandesgericht Frankfurt am Main schließlich erfolgreich. Das Berufungsgericht stellte einen gravierenden Verfahrensfehler fest, weil das erstinstanzliche Urteil beim Landgericht Marburg nicht von allen drei Richtern unterschrieben worden war. In der Sache verneinte es einen Anspruch aus cic, weil der Garantiekatalog abschließend gewesen sei. Eine Garantiehaftung aber lehnte es ab, weil der konkret geltend gemachte Schaden bereits durch eine vorgerichtlich von einem Schiedsgutachter verbindlich festgesetzte Kaufpreisminderung kompensiert worden sei.

 

Berater Gerhard Nau (II. Instanz)

Heuking Kühn Lüer Wojtek:

Dr. Frank Mitzkus (Federführung),

David Loszynski,

Dr. Goya Tyszkiewicz, alle Hamburg

 

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