21. August 2017
Geschrieben von Maucher Jenkins

Patentrechte auf Humira durch „Fujifilm Declaration“ ausgeschaltet

In einem kürzlich vor dem UK Patents Court unter Richter Justice Henry Carr ergangenen Urteil gewährte dieser einen von den Antragstellern gestellten Antrag auf eine Anordnung (Declaration). Danach wurden Dosierungsvorschrift für Biosimilars von Adalimumab, welche die Antragssteller in Europa auf den Markt bringen wollten, zu den vom  Beklagten Abbvie beanspruchten Prioritätsdaten bestimmter Europäischer für das Vereinigte Königreich gültiger Patente auf den Antikörper Adalimumab (verkauft unter dem Handelsnamen HUMIRA®)  als offensichtlich und/oder vorweggenommen (nicht erfinderisch und/oder nicht neu) erklärt.

 

Eine ganze Reihe juristischer Fragen waren zu klären, unter anderem das Recht auf die Priorität betreffend. In diesem besonderen Fall waren die Erfinder der Patentgegenstände US-amerikanische und deutsche Erfinder. Die streitigen Patente  waren von Abbvie vor der Verhandlung fallengelassen worden. Insgesamt waren komplexe Rechtsfragen aus dem US-Recht und dem deutschen und britischen Patentrecht involviert.


Wie Justice Carr festhielt, wäre es eine „potentiell irreführende Verkürzung“, die gewährte Declaration als sogenannte „Arrow Declaration“ zu verstehen. Als Grund gab er an, dass Abbvie zwar Schritte unternommen hatte, alle Streitpatente zu widerrufen und damit die Notwendigkeit einer sogenannten „Gillete-Defence“ abzumildern. Doch blieb eine Besorgnis wegen einer Reihe von Teilanmeldungen, die Abbvie betreffs Adalimumab eingereicht hatte. Daher entschied sich Justice Carr, den Antragstellern das zu gewähren, was einmal als „Fujifilm Declaration“ bekannt werden könnte, um so Rechtsunsicherheit im Vereinigten Königreich und darüber hinaus zu beseitigen und so den Antragstellern die Möglichkeit zur Vermarktung ihrer Biosimilars zu eröffnen.


Lesen Sie unseren vollständigen Artikel hierzu in E.I.P.R. 2017, 39(8), 518-524.


Bei Fragen hierzu oder zu verwandten Anliegen nehmen Sie bitte Kontakt mit Dr. Manuel Kunst, manuel.kunst@maucherjenkins.com, auf.

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