04. Juni 2018
Geschrieben von Hogan Lovells

Hogan Lovells vertritt Volkswagen erfolgreich vor dem Landgericht Dortmund gegen die Prevent-Gruppe

4. Juni 2018 – Ein Anwaltsteam um Dr. Detlef Haß, Münchner Partner der internationalen Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells, hat die Volkswagen-Gruppe erfolgreich vor dem Landgericht Dortmund gegen die Prevent-Tochtergesellschaft TWB vertreten.

TWB hatte dort den Erlass einer einstweiligen Leistungsverfügung beantragt. Die Volkswagen Gruppe hatte das Lieferverhältnis mit TWB im März 2018 mit angemessener Frist von einem Jahr gekündigt, nachdem die Prevent-Gruppe im August 2016 durch einseitige Lieferstopps trotz entgegenstehender Gerichtsentscheidungen, Volkswagen zu vertraglich nicht geschuldeten Zugeständnissen gezwungen hatte. TWB wollte nun die Volkswagen-Gruppe aus vertraglichen und kartellrechtlichen Gründen verpflichten, die Vertragsprodukte über die Auslauffrist hinaus bis zu einem Modellwechsel weiter zu beziehen. Das Landgericht Dortmund hat diesen Antrag, soweit es seine Zuständigkeit bejaht hat, in vollem Umfang als unbegründet abgewiesen.

"Wir freuen uns, dass unsere Mandantin erfolgreich war und das LG Dortmund die einstweilige Verfügung abgewiesen hat", sagte Detlef Haß. Hogan Lovells ist im Bereich "supply chain disruption" in der Automobilindustrie sehr erfahren.

Hogan Lovells für Volkswagen, Audi, Skoda und SEAT:

München
Dr. Detlef Haß (Partner), Björn Handke (Counse), Carolin Stadtaus (Senior Associate), Isabelle Golland, Dr. Leonie Neu, Dr. Judith Solzbach (Associates), Linda Haß (Projects Associate, Prozessführung);
Christian Ritz (Senior Associate), Dr. Lorenz Marx (Associate, Kartellrecht, München).
Hamburg
Dominik Steghöfer (Associate, Prozessführung).

Richter am Landgericht Dortmund: Vorsitzender Richter Dr. Klumpe als Einzelrichter, 8. Zivilkammer

Peter Herkenhoff
Corporate Communications Manager Germany
+49 211 1368 469
peter.herkenhoff@hoganlovells.com


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