16. April 2019
Geschrieben von Hogan Lovells

Whistleblower: Neue Vorschriften für EU-weiten Schutz von Informanten - Stellungnahme Hogan Lovells

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Europäische Parlament hat heute die Richtlinie zum Schutz von "Whistleblowern" (COD 2018/0106) verabschiedet. Die Bundesrepublik Deutschland hat nun zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Umsetzung wird insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen vor enorme Herausforderungen stellen. Aber auch diejenigen Unternehmen, die bereits über eine Whistleblower-Hotline oder ein vergleichbares Meldesystem verfügen, werden überprüfen müssen, ob Anpassungsbedarf besteht.

Hierzu eine Einschätzung von Arbeitsrechtler Moritz Langemann, Senior Associate bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells in München:

"Die Einführung eines von der Richtlinie vorgesehenen internen Meldesystems zur Entgegennahme von Hinweisen ist für Arbeitgeber mit einigem finanziellen und administrativen Aufwand verbunden. Daneben sind vor allem arbeits- und datenschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Zum Beispiel muss ggf. der Betriebsrat eingebunden werden. Gleichzeitig bieten interne Meldekanäle Unternehmen die Chance, auf potentielle Missstände frühzeitig zu reagieren und somit Reputationsschäden und finanzielle Risiken zu vermeiden. Die Richtlinie sieht den Schutz von Whistleblowern lediglich bei Meldungen von Verstößen gegen EU-Recht vor. Der deutsche Gesetzgeber darf den Schutzbereich allerdings erweitern und auch Meldungen von Verstößen gegen rein nationales Recht miteinbeziehen. Unternehmen in Deutschland sollten die weitere Entwicklung daher sehr genau im Blick behalten, um von der deutschen Umsetzung der "Whistleblower-Richtlinie" nicht überrascht zu werden."

Weitere Einzelheiten dazu finden Sie in Kürze im Hogan Lovells Blog.

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.

Demet Fidanci
Marketing & Business Development/PR Assistan
+49 211 13 68 373
demet.fidanci@hoganlovells.com

Über Hogan Lovells
Weitere Informationen finden Sie unter www.hoganlovells.com. Hogan Lovells ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten, die Mandanten weltweit in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts berät.

"Hogan Lovells" oder die "Sozietät" ist eine internationale Anwaltssozietät, zu der Hogan Lovells International LLP und Hogan Lovells US LLP und ihnen nahestehende Gesellschaften gehören. Die Bezeichnung "Partner" beschreibt einen Partner oder ein Mitglied von Hogan Lovells International LLP, Hogan Lovells US LLP oder einer der ihnen nahestehenden Gesellschaften oder einen Mitarbeiter oder Berater mit entsprechender Stellung. Einzelne Personen, die als Partner bezeichnet werden, aber nicht Mitglieder von Hogan Lovells International LLP sind, verfügen nicht über eine Qualifikation, die der von Mitgliedern entspricht. Weitere Informationen über Hogan Lovells, die Partner und deren Qualifikationen finden Sie unter www.hoganlovells.com. Sofern Fallstudien dargestellt sind, garantieren die dort erzielten Ergebnisse nicht einen ähnlichen Ausgang für andere Mandanten

Unternehmens-Broschüre