04. Juni 2020
Geschrieben von CMS Hasche Sigle

Johnson & Johnson mit CMS erfolgreich gegen Schlecker-Kartellschadensersatzklage

Frankfurt am Main - Das OLG Frankfurt am Main hat die Berufung des Insolvenzverwalters von Schlecker gegen die Abweisung der Schadensersatzklage durch das LG Frankfurt am Main zurückgewiesen (Az. 11 U 98/18). Der Insolvenzverwalter des ehemals größten deutschen Drogeriemarktbetreibers Schlecker hatte vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen verschiedene Hersteller von Drogeriewarenartikeln Klage auf kartellrechtlichen Schadensersatz in Höhe von insgesamt circa 212 Millionen Euro erhoben. Der Klage lag ein Informationsaustausch zwischen Herstellern von Drogeriewarenartikeln im sogenannten Arbeitskreis KWR zugrunde. Das Landgericht hatte die Klage im Jahr 2018 abgewiesen und die Klageabweisung mit formellen Fehlern begründet. Die dagegen gerichtete Berufung des Insolvenzverwalters hat das OLG nun zurückgewiesen.

Das OLG folgte dabei nicht der Begründung des LG, sondern entschied in der Sache selbst. Dabei kam das OLG zu dem Ergebnis, es sei unwahrscheinlich, dass der Informationsaustausch zu einem Schaden bei Schlecker geführt habe. Das OLG bezog sich dabei ausdrücklich auf die Maßstäbe der jüngsten Rechtsprechung des BGH zum Schienenkartell. Insbesondere hat das OLG festgestellt, dass bei einem entsprechenden Austausch über allgemeine gehaltene Informationen keine Vermutung für einen Schaden besteht. Zudem gab das OLG den betroffenen Lieferanten darin recht, dass das von dem Kläger vorgelegte ökonomische Gutachten wegen methodischer Fehler und Widersprüchen keinen ausreichenden Schadensnachweis darstellte. Das OLG hat auch keine Revision zum Bundesgerichthof zugelassen. Hiergegen kann sich der Kläger nur noch mit einer Nichtzulassungsbeschwerde wehren.

Dem Urteil des OLG Frankfurt kommt eine Signalwirkung für parallele Klageverfahren zu, die andere Drogerieketten gegen verschiedene Hersteller führen.

Ein Team von CMS um Lead Partner Dr. Michael Bauer hat Johnson & Johnson bereits im Kartellverfahren des Bundeskartellamts sowie vor dem LG und dem OLG Frankfurt vertreten.

CMS Deutschland
Dr. Michael Bauer, Lead Partner
Dr. Rolf Hempel, Partner
Martin Cholewa, Senior Associate
Daphne Brunkhorst, Associate, alle Competition & EU

Inhouse
Sophia Bohnau, Legal Director, Johnson & Johnson

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