04. November 2020
Geschrieben von CMS Hasche Sigle

Bundesverwaltungsericht gibt grünes Licht - die Fehmarnbeltquerung wird gebaut

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute sechs Klagen gegen den geplanten Bau des Tunnels zwischen Fehmarn und der dänischen Insel Lolland abgelehnt. Damit kann der Bau für das Großprojekt nun auch auf deutscher Seite starten. Der Planfeststellungsbeschluss habe der Überprüfung standgehalten, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier am Dienstag bei der Urteilsbegründung in Leipzig.

Dazu kommentiert Dr. Christiane Kappes, Partnerin bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland. Kappes vertritt als Anwältin die Projektgesellschaft Femern A/S: 

Femern A/S hat die Feste Fehmarnbeltquerung sehr sorgfältig geplant. Ein eingespieltes Team aus Ingenieuren, Umweltgutachtern, Verkehrsgutachtern, vielen weiteren Fachleuten und Juristen hat das Projekt bereits sehr frühzeitig und intensiv über viele Jahre während des Planfeststellungsverfahrens begleitet.“

 Weiter betont die CMS-Anwältin: 

„Ein solches Großinfrastrukturprojekt ist in der Planung nicht nur komplex, sondern vor allem in rechtlichen Aspekten hochanspruchsvoll. Das Urteil bestätigt einmal mehr, dass der Projektträger sämtliche Herausforderungen mit Weit- und Umsicht gemeistert hat."

Zudem stellt die Rechtsanwältin fest:

„Bei einem Projekt dieser Größenordnung sind die durchaus sehr hohen rechtlichen Anforderungen von herausragender Bedeutung. Es ist sehr erfreulich, dass das Gericht nun grünes Licht für den Bau der Festen Fehmarnbeltquerung gibt.“

 Mit Blick auf das Planfeststellungsverfahren fügt Dr. Christiane Kappes hinzu: 

„Bei der Vorbereitung und Durchführung von Planfeststellungsverfahren für komplexe Vorhaben wie der Festen Fehmarnbeltquerung greifen technische, naturwissenschaftliche, betriebswirtschaftliche und juristische Aspekte ineinander. Für den Erfolg des Projekts ist es unabdingbar, dass die Fachleute der verschiedenen Disziplinen sich verstehen und sich gegenseitig verständlich machen können.“

*** Gerne können Sie die Zitate für redaktionelle Zwecke verwenden. Auch für Rückfragen steht Frau Kappes gerne zur Verfügung. *** 

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