12. November 2020
Geschrieben von CMS Hasche Sigle

ZITATE // Kontaktloszahlungen: EuGH-Urteil stärkt Banken beim Haftungsrisiko

Mit seiner Entscheidung vom 11.11.2020 äußerte sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu kontaktlosen Zahlungen (Az.: C-287/19). Konkret betrifft dies die Kontaktlose Zahlung von kleinen Beträgen mit Girocard oder Kreditkarte. 

Bisher waren Verbraucher bei dieser Zahlart weitgehend abgesichert. Selbst bei einem Kartendiebstahl musste der Verbraucher nicht befürchten, für entstandene Schäden zu haften. An dieser Stelle wurde nun durch den EuGH klargestellt, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der Banken eine Haftung des Verbrauchers vorsehen können. Das gilt dann, wenn die Karte zur Zahlung kleiner Beträge eingesetzt wird.

Dr. Marcel Hagemann, Partner und Rechtsanwalt bei der Wirtschafskanzlei CMS Deutschland begleitet seit Jahren die Entwicklung der Zahlungsmittel in Deutschland und deren rechtliche Bewertung.

Der CMS-Partner betont:
„Ob die Banken von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen werden, ist derzeit noch nicht abzusehen. Würde diese Möglichkeit genutzt, könnte das dem Siegeszug der Kontaktloszahlungen einen Dämpfer versetzen. 

Die Popularität des Zahlverfahrens fußt zu einem erheblichen Teil darauf, dass dieses Zahlverfahren für die Verbraucher bisher risikofrei war. Die Entscheidung der Verlagerung des Haftungsrisikos wird damit eine strategische Entscheidung der Banken. Grundsätzlich allerdings wurden mit diesem Urteil die Banken gestärkt und ihr Handlungsspielraum erweitert“, so Rechtsanwalt Hagemann. 

*** Gerne können Sie die Zitate für redaktionelle Zwecke verwenden. Auch für Rückfragen oder ein HIntergrundgespräch steht Herr Hagemann gerne zur Verfügung. *** 

Pressekontakt:
Liane Allmann
Public & Media Relations
E: liane.allmann@cms-hs.com
T: +4930203601214
F: +4930203602881214
M: +491716592505

Herausgeber:
CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB
Lennéstraße 7 | 10785 Berlin | www.cms.law

Sitz: Berlin (AG Charlottenburg, PR 316 B)
Liste der Partner: https://cms.law/de/DEU/List-of-partners

Über CMS in Deutschland:
CMS ist in Deutschland eine der führenden Anwaltssozietäten auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Mehr als 600 Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare beraten mittelständische Unternehmen ebenso wie Großunternehmen in allen Fragen des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. CMS Deutschland verfügt über Büros an acht großen deutschen Wirtschaftsstandorten sowie in Brüssel, Hongkong, Moskau, Peking und Shanghai.

Weitere Informationen finden Sie unter www.cms.law.

Über CMS:
Im Jahr 1999 gegründet, ist CMS, gemessen an der Anzahl der Rechtsanwälte, heute eine der zehn führenden internationalen Kanzleien (Am Law 2018 Global 100) mit einem breiten Angebot an spezialisierter Beratung. Mit mehr als 4.500 Rechtsanwälten und rund 70 Büros in über 40 Ländern verfügt CMS über eine langjährige lokale sowie auch grenzübergreifende Expertise. Zu den CMS-Mandanten gehören etliche der in den Listen Fortune 500 und FT European 500 vertretenen Unternehmen sowie die Mehrheit der DAX-30-Unternehmen. Die breit gefächerte Expertise von CMS erstreckt sich auf insgesamt 19 Praxisbereiche und Branchen, darunter Corporate/M&A, Energy, Funds, Lifesciences, TMC (Technology, Media & Communications), Tax, Banking & Finance, Commercial, Competition & EU, Dispute Resolution, Employment & Pensions, Intellectual Property sowie Real Estate & Construction.

Unternehmens-Broschüre