28. Mai 2011
Geschrieben von Clifford Chance

Clifford Chance berät Banken bei der Restrukturierung der Finanzierung von Rodenstock durch ein Scheme of Arrangement

Frankfurt am Main, 13. Mai 2011
 

Die internationale Anwaltssozietät Clifford Chance hat den Lenkungsausschuss der Hauptgläubiger der Rodenstock GmbH im Zusammenhang mit der Restrukturierung der Finanzierung dieser Gesellschaft durch ein Scheme of Arrangement nach englischem Recht beraten. Mitglieder des Lenkungsausschusses sind The Royal Bank of Scotland, HSH Nordbank, Harbourmaster Capital Management und M&G Investment Management.

Rodenstock ist Europas viertgrößter Hersteller von Brillengläsern und Brillenfassungen und beschäftigt mehr als 4.000 Mitarbeiter in über 80 Ländern.

Es handelt sich um die erste umfassend begründete Entscheidung englischer Gerichte, mit der ein
Scheme of Arrangement auch für einen nicht-englischen Kreditnehmer anerkannt wurde, dessen primäre Verbindung nach England auf einem nach englischem Recht abgeschlossenen Darlehensvertrag beruht. Schemes of Arrangement ermöglichen die Reduzierung von Kreditforderungen außerhalb der Insolvenz, auch wenn eine Minderheit von Gläubigern sich diesem Vorgehen widersetzt.

Partner Dr. Stefan Sax kommentiert: "Die Entscheidung wurde in Deutschland sehnlich erwartet. Die Kreditrestrukturierung deutscher Unternehmen außerhalb der Insolvenz wird mit einem
Scheme of Arrangement erheblich erleichtert. Das deutsche Recht sieht die von der Mehrheit der Gläubiger erzwungene Reduzierung der Kreditforderungen nur in der Insolvenz vor. Die Entscheidung zeigt erneut, dass es an der Zeit ist, die in Deutschland eingeleitete Reform zügig umzusetzen."

Partner Loren Richards erläutert: "Die englischen Gerichte mussten davon überzeugt werden, dass ein Scheme of Arrangement in Deutschland anerkannt und umgesetzt werden würde." 

Hierzu lagen dem Gericht Gutachten eines deutschen Universitätsprofessors für internationales Privatrecht und eines ehemaligen Richters am Bundesgerichtshof vor, der in seiner aktiven Zeit vornehmlich mit Insolvenzrecht befasst war. Die Rechtsfrage ist Gegenstand eines weiteren in Deutschland anhängigen Verfahrens und mag die Parteien bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs führen. Beide Gutachter sind der Auffassung, dass die generelle Nichtanerkennung von Schemes of Arrangement in Deutschland nicht zu erwarten ist.

Loren Richards ergänzt: "Die Gutachter sind sich einig: Die Wirksamkeit eines Scheme of Arrangement in Deutschland ergibt sich bereits daraus, dass nach Internationalem Privatrecht die deutschen Gerichte englisches Recht für die Prüfung der Frage anwenden müssen, ob der Kreditvertrag durch das Scheme of Arrangement wirksam geändert worden ist."

Das Beratungsteam von Clifford Chance bestand aus den Partnern Dr. Stefan Sax (Restrukturierungs- & Insolvenzrecht, Frankfurt) und Loren Richards (Banking & Capital Markets, Frankfurt) sowie Philip Hertz (Insolvenzrecht, London), Counsel Oda Lehmkuhl (Restrukturierungs- & Insolvenzrecht, Frankfurt) und den Associates Andreas Seip, Rafael Lamlé (beide Banking & Capital Markets, Frankfurt), Dr. Menso Engelmann (Corporate, Frankfurt) sowie David Towers (Insolvenzrecht, London).

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