05. April 2023
Geschrieben von Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB

Stellungnahme der Kanzlei Noerr zur Reform des Kartellrechts

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundeskabinett hat laut Medienberichten heute die geplante Reform des Kartellrechts beschlossen und die Rolle des Bundeskartellamts gestärkt. 

Dazu teilt der Kartellrechtsexperte Till Steinvorth, Partner der Kanzlei Noerr in Hamburg, mit: 

„Die Novelle bringt einen Paradigmenwechsel im Kartellrecht, nicht nur weil das Bundeskartellamt ein Instrument zur „Zerschlagung“ von Großunternehmen an die Hand bekommt, sondern vor allem weil das Amt regulierend in den Markt eingreifen kann, ohne dass es den Unternehmen zuvor ein Gesetzesverstoß nachweisen muss. Es werden umfassende „Abhilfemaßnahmen“ möglich. Unternehmen können beispielsweise verpflichtet werden, bestimmte Kunden zu beliefern oder bestehende Lieferbeziehungen abzubrechen. Die Entflechtung ist dann nur noch das letzte Mittel.

Bundesregierung und Kartellamt sind bislang jeder Diskussion darüber, welche Branchen von den neuen Befugnissen besonders betroffen sein werden, aus dem Weg gegangen. Wahrscheinlich wird es aber als erstes jene Branchen treffen, bei denen bereits in der Vergangenheit ein wettbewerbliches Defizit vermutet wurde oder die aktuell inflationsbedingt im Fokus stehen (z.B. Lebensmitteleinzelhandel, Mineralölwirtschaft, Müllentsorgung, privater Busverkehr).“

Bei Interesse stellen wir gerne den Kontakt zu Herrn Steinvorth her.

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Matthias Schulte
PR-Manager / Assessor jur.

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