18. März 2026
Geschrieben von GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

GÖRG-Partner Sebastian Krapohl zum vorläufigen Sachwalter im Eigenverwaltungsverfahren der Sozialunternehmen Neue Arbeit gGmbH bestellt

Das Amtsgericht Stuttgart hat dem Antrag der Sozialunternehmen Neue Arbeit gGmbH (SNA) auf Anordnung eines Eigenverwaltungsverfahren zugestimmt und GÖRG-Partner Sebastian Krapohl zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

Die Gesellschaft hatte das Verfahren am 12. März 2026 beantragt und wird in der Eigenverwaltung von Dr. Sebastian Mielke, Partner der Kanzlei Menold Bezler, begleitet. Die Tochtergesellschaften NintegrA gGmbH und Esslinger Beschäftigungs-Initiative gGmbH sind von den Insolvenzanträgen nicht betroffen.

Die Unternehmensgruppe der Neuen Arbeit befindet sich seit 2025 in einem Sanierungsprozess. Mit der Eigenverwaltung wird dieser nun in einem insolvenzrechtlichen Rahmen fortgeführt. Ziel ist eine nachhaltige Restrukturierung der Gesellschaft mittels Insolvenzplans. Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft läuft weiter, die Löhne und Gehälter der rund 110 Mitarbeitenden sind über das Insolvenzgeld bis einschließlich Mai 2026 gesichert.

Sebastian Krapohl erklärt: „Die vorläufige Eigenverwaltung schafft einen stabilen Rahmen, um die eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen fortzuführen. Entscheidend ist nun, die Strukturen zu stabilisieren und eine tragfähige Fortführungsperspektive zu entwickeln. Diesen Prozess werde ich als Sachwalter unterstützen und begleiten.“

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