<p style="text-align:justify"> </p> <p style="text-align:justify"><span style="font-size:14px">Das Amtsgericht Laufen hat erstmals eine Schleuserbande freigesprochen. Nach der Überzeugung des Gerichts hatten die fünf Serben den Tatbestand des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern nach § 96 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG) nicht erfüllt .<br /> <br /> Richter Thomas Hippler begründete das Urteil wie folgt:</span></p> <p style="margin-left:1.0cm; text-align:justify"><br /> <span style="font-size:14px"><em>„Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel lädt seit Monaten die ganze Welt dazu ein, sich irgendwie nach Deutschland durchzuschlagen und dort einen Asylantrag zu stellen, obwohl es unmöglich ist, auf dem Landweg hierher zu kommen, ohne dabei gleich mehrere ‚sichere Herkunftsländer’ im Sinne des Dublin-Abkommens zu durchqueren. Die Bundesregierung unterstützt die illegale Einreise nach Deutschland sogar noch, indem sie Busse und Sonderzüge der Deutschen Bahn bereitstellt, um den Transport zu erleichtern. Von daher kann man es ausländischen Kriminellen nicht vorwerfen, wenn sie zu der Überzeugung gelangen, mit der Schleuserei nach Deutschland erstmals in ihrem Leben auf legale Weise Geld zu verdienen. Wenn ich diese Menschen nach § 96 AufenthG verurteile, kann ich Frau Merkel und ihr Bundeskabinett nicht verschonen. Denn dann sind sie die größte Schleuserbande, die auf dem Bundesgebiet ihr Unwesen treibt.“</em></span></p> <p style="text-align:justify"> </p> <p style="text-align:justify"><span style="font-size:14px">Der Rechtsanwalt der Schleuserbande kündigte indes eine Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland an: <em>„Durch die unrechtmäßige Inhaftierung haben meine Mandanten einen enormen finanziellen Schaden erlitten, weil sie ihre Schleusertätigkeit für mehrere Wochen komplett einstellen mussten. Wir reden hier von Summen in der Größenordnung von 5.000 bis 10.000 Euro pro Kunde. Zudem hatten sie nutzlose Aufwendungen in Form von Versicherungsgebühren und Kraftfahrzeugsteuern für ihren Kleintransporter. Dieses Geld werden wir nun als entgangener Gewinn zurückfordern. Der Staat kann ja schließlich die Rechte der Schleuser nicht mit Füßen treten!“</em><br /> <br /> <br /> <strong><u>Anmerkung vom 8. November 2015:</u></strong> Wie nun bekannt wurde, hat das Amtsgericht Passau einen 43jährigen serbischen Schleuser am 5. November 2015 zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, die Strafe aber mit folgender Begründung nur zur Bewährung ausgesetzt: <u><em><a href="http://www.welt.de/politik/deutschland/article148562388/Richter-straft-Schleuser-wegen-Regierungspolitik-milde.html" target="_blank"><span style="color:#0000FF">„Angesichts der Zustände an den Grenzen ist die Rechtsordnung von der deutschen Politik ausgesetzt, deshalb wird keine unbedingte Haftstrafe erteilt. Asylsuchende werden von der deutschen Bundeskanzlerin eingeladen, nach Deutschland zu kommen.“</span></a></em></u> Der vorliegende Beitrag ist damit leider von der Realität überholt worden und hat infolgedessen seinen ursprünglich satirischen Charakter verloren.</span></p> <p style="text-align:justify"><br /> </p> <p style="text-align:center"><span style="font-size:14px">* * *</span></p> <p style="text-align:justify"><br /> <span style="font-size:14px"><strong><u>Hinweis:</u> </strong>Die auf LegalCareers unter der Rubrik „Satire“ veröffentlichten Beiträge sind keine wirklichen Nachrichten oder Tatsachenbehauptungen, sondern lediglich satirisch-ironische, zum überwiegenden Teil frei erfundene Texte. Sie sind daher außerhalb humoristischer Zwecke nicht zitierfähig. Die LegalCareers GmbH haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der in den Beiträgen enthaltenen, angeblichen Informationen entstehen. Sämtliche Texte sind urheberrechtlich geschützt.</span><br /> <br /> </p> <p style="text-align:justify"> </p>